Interessengemeinschaft zur Förderung der Elektromobilität im Unterallgäu
 
neue Nummernschilder für E-Autos
 
Die neuen Kennzeichen für Elektrofahrzeuge werden seit 21.09.15 ausgegeben. Die Nummernschilder sind an der Front und am Heck von PKWs identisch und enthalten analog zu historischen Nummernschildern am Ende den Buchstaben E.
Damit soll künftig sofort erkennbar sein, ob es sich bei Fahrzeugen um E-Autos handelt. Dies ist wichtig für:
• Rettungskräfte, Feuerwehren bei Unfällen (z.B. Rettungs-Schere)
• Verkehrsüberwachung in Umweltzonen (Umweltplakette entfällt)
• Werkstätten, da es sich um Fahrzeuge mit Hochvolttechnik handelt
• Polizei bei Nutzung von Sonderrechten wie Parken an Ladepunkten
oder Überwachung künftiger Nutzervorteile wie Mitbenutzung von Sonderspuren, zeitlich exklusive Zufahrt zu Wohngebieten oder Lieferzonen.
 
Es soll für rein batteriebetriebene Fahrzeuge gelten, aber auch für Autos mit Brennstoffzellenantrieb, Plug-In Hybride oder E-Fahrzeuge mit Range Extender, sofern diese einen CO2-Ausstoß von weniger als 50 gr pro km aufweisen oder rein-elektrisch mindestens 40 km zurücklegen können.
Für E-Motorräder gibt es dieses Kennzeichen ebenfalls.
 
Die KFZ-Zulassungsstellen in Städten oder Landratsämtern berechnen für den freiwilligen Wechsel zu diesem Sonderkennzeichen eine Gebühr von ca. 27.- Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch nur das Anbringen einer zusätzlichen Plakette zum Preis von ca. 12.- Euro möglich. Verpflichtend ist derzeit diese Kennzeichnung noch nicht. Man kann also mit den bisherigen Nummernschildern weiterfahren.
 
Diese E-Kennzeichen sind bei künftigen Neuzulassungen verpflichtend vorgeschrieben. Dabei fallen keine zusätzlichen Gebühren von 27.- an.
Die Umstellung bei bereits zugelassenen PKWs ist jedoch noch freiwillig.
 
Thomas Scharpf                                               Verordnung PDF-Download
Montag, 21. September 2015
Der Buchstabe E  kennzeichnet künftig am Nummernschild alle Elektrofahrzeuge
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