Interessengemeinschaft zur Förderung der Elektromobilität im Unterallgäu
 
 
Nachdem immer mehr Nachrichten von Mitgliedern der IFEU eintrafen, die teilweise sogar bebildert das rücksichtslose Zuparken von Ladeplätzen schilderten, riefen wir in unseren Reihen einen Wettbewerb ins Leben, der dazu aufrief Vorschläge einzusenden, wie die sicherlich nicht über den Zweck von Ladeplätzen informierten Verkehrssünder darüber in Kenntnis gesetzt werden sollten, Ladeplätze für Elektrofahrzeuge frei zu halten, wie es seit 2015 bereits in der StVO durch das Verkehrszeichen 314 mit Zusatzzeichen 1026-60 oder 1026-61 geregelt ist !
Ein Elektroauto ist nämlich genauso auf Tankmöglichkeiten angewiesen, wie ein verbrennungsmotorisch angetriebenes konventionelles Fahrzeug, nur mit dem Unterschied, daß dabei nicht fossile Energie getankt sondern elektrische Energie geladen wird.
Es wäre interessant zu erfahren, was geschehen würde, wenn Fahrzeuge an einer Tankstelle alle Zapfsäulen zugeparkt hätten und dort nicht getankt werden könnte. Wahrscheinlich würde es keine Viertelstunde dauern und die Falschparker wären abgeschleppt.
Bei Ladeplätzen für Elektroautos jedoch ist zu beobachten, daß dort oft stundenlang Fahrzeuge abgestellt sind, ohne daß überhaupt ein Zettel, der ein Verwarngeld einfordert, an der Windschutzscheibe klebt.
 
Wie wäre es da mit einem Hinweiszettel, der für unsere Mitglieder gedruckt wird und den ertappten Falschparker vor einer Ladesäule darauf hinweist, daß er einen Sonderparkplatz unrechtmässig blockiert hat, ähnlich einem Schwerbehindertenparkplatz oder einer Mutter-Kind-Parkfläche.
 
Wir gehen natürlich davon aus, daß dies nicht ignorant vorsätzlich, sondern aus Unwissenheit von dem Fahrzeugführer zufällig geschah.
 
Da die IFEU gerne etwas gegen bestehende Informationsdefizite aller Art unternimmt, baten wir alle Mitglieder doch einen Text zu überlegen, der
- freundlich darauf hinweist, daß ein Ladepunkt kein Parkplatz ist
- informiert, daß E-Autos hier laden wollen oder evtl. müssen
- anmerkt, daß dies eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt
 
Der Aufruf wurde am 12. Dezember an unsere 114 Mitglieder verschickt und die eintreffenden Vorschläge bis zum 23. Dezember gesammelt.
Das Ergebnis waren 22 Text- und Bildvorschläge, über die dann anlässlich unseres Stammtischs am 18. Januar 2017 von den 28 anwesenden Mitgliedern abgestimmt wurde.
Hier das Ergebnis der Abstimmung. Die Namen der Einsender waren damals noch nicht veröffentlicht, um vorurteilsfrei die besten Einsendungen wählen zu können. Sämtliche Vorschläge incl. der nachträglich eingefügten Wertungen und Namen der Einsender finden Sie hier unter diesem Link.
Hier nun die 8 Einsendungen, welche die meisten Stimmen erhalten hatten, dabei ist die Einsendenummer & Zahl der abgegebenen Stimmen vermerkt:
 
1 → 8  metropolregion.de/electric entdeckt von Werner Hillebrand-Hansen
 
 
5 → 7  Dorian Schädler
 
 
7 → 14  Thomas Scharpf
 
 
9 → 11  Einsender, ein IFEU-Mitglied, möchte nicht namentlich genannt werden
 
 
11 → 13  Thomas Scharpf
 
 
14 → 13  Autor unbekannt
 
 
19 → 10  Hansjörg Pfeifer
 
 
20 → 7  Stefan Blattner
 
Bei einigen Einsendungen sprachen sich die abstimmenden Mitglieder dafür aus, kleinere Änderungen vorzunehmen, sofern der Einsender sich damit einverstanden erklärt.
Also wurden diese benachrichtigt, daß ihr Vorschlag gewonnen hat, evtl. der Änderungsvorschlag mitgeteilt und anschließend nach der Genehmigung für die Vervielfältigung gefragt.
 
Dieses Bild zeigt, was daraus geworden ist:
 
 
Tja, Sie mussten jetzt 2x den Kopf nach links neigen, das diente nur zum Zweck der Ertüchtigung Ihrer Nackenmuskulatur, damit diese beim vielen Surfen im Internet nicht zu verspannt wird...
So sehen die 8 Handzettel aus, welche jeweils in einer Auflage von 5000 Stück produziert wurden, für jedes IFEU Mitglied also rechnerisch 8x 43 Stück also 344 Zettel. Das würde theoretisch mehrere Jahre reichen und darum haben wir für jedes Mitglied nur etwa 50 dieser Zettel reserviert.
 
Hier noch die nüchternen Fakten:
Wer sein Kraftfahrzeug mit einem Verbrennungsmotor auf den Sonderparkflächen für E-Kfz parkt, muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird, um die Parkfläche für die bevorrechtigten E-Kfz wieder frei zu machen. Weiterhin wird ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben.
Ebenso müssen aber auch Fahrerinnen und Fahrer von E-Kfz mit derartigen Maßnahmen rechnen, wenn
• ihr Fahrzeug nicht mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen ist,
• die Parkscheibe nicht ausgelegt ist

Parken auf einer Sonderfläche 15 €
...mit Behinderung 25 € (Anm.: sofern einem parkberechtigten E-Fahrzeug die Sondernutzung unmöglich gemacht wird)

dazu addiert werden zeitlich gestaffelt folgende Beträge:
zusätzlich Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer
...bis zu 30 Minuten 10 €
...bis zu 1 Stunde 15 €
...bis zu 2 Stunden 20 €
...bis zu 3 Stunden 25 €
...über 3 Stunden 30 €
 
 
Stefan Blattner, Werner Hillebrand-Hansen, Sigmund Kott,
Hansjörg Pfeiffer, Dorian Schädler, Thomas Scharpf                                            
 
Ein vermehrt auftretendes Ärgerniss stellen durch ignorante PKW-Fahrer zugeparkte Ladeplätze dar
Montag, 23. Januar 2017
Handzettel für Falschparker & Ladesäulenblockierer