Interessengemeinschaft zur Förderung der Elektromobilität im Unterallgäu
 
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Kundendienst E-Auto bei freien Werkstätten?
 
Beim IFEU-Stammtisch am 10. April 2019 wurde die Frage, ob man zum Wechseln einer Glühbirne oder bei neuen Bremsbelägen bei E-Fahrzeugen tatsächlich nicht den Service einer freien Werkstätte nutzen kann?
Mehrere IFEU-Mitglieder berichteten von teils hanebüchenen Vorfällen, so z.B. bei einem defekten Radio, als die Werkstatt den Auftrag zurück wies mit der Begründung „Elektroauto“. Auch der Austausch der Bremsbeläge, die nun wirklich gar nichts mit der Hochvolt-Elektrik des Autos zu tun haben oder das Nachfüllen von destilliertem Wasser bei einer 12V Batterie, sollten doch wohl von jeder Autowerkstätte vorgenommen werden können, das sagt schon der logische Menschenverstand.
IFEU Aktiv-Mitglied Oliver hat sich berufsbedingt als zertifizierte Fachkraft für Arbeitsschutz mal mit dieser Thematik auseinandergesetzt und folgende Infos zur Verfügung gestellt:

Hallo Thomas,
eingehend auf die Diskussion gestern Abend ob eine „einfache“ Werkstatt an einen E-Fahrzeug Kundendienst/Reparaturen durchführen darf an E-Autos.
Unter „einfache“ Werkstatt verstehe ich Autowerkstätten, die Facharbeiter beschäftigen ohne Kenntnisse, Schulungen, Befähigungen durch Ausbildung für Arbeiten an Hochvoltsysteme.
Der Gesetzgeber sowie auch die Berufsgenossenschaften haben dem steigenden Bedarf am Gebrauch von E-Fahrzeugen Rechnung getragen und dementsprechenden Vorschriften und Regelungen herausgegeben.
Autowerkstätten die außer mit Verbrenner mit E-Fahrzeugen zu tun haben, müssen sich nicht nur mit Gefahrstoffen (Kraftstoffe, Reinigungsmittel, Lacke, Grundierungen, etc.) mit Explosionsschutz (Auto- und Erdgas), Sprengstoff (jawoll, nämlich die Airbags mit Sprengpatrone) beschäftigen, sondern nun auch mit Hochvoltanlagen. Das bedeutet das die Werkstätten nicht nur die Gefahrstoffverordnung mit Ex-Schutz und Sprengstoffgesetz, sondern nun auch die Niederspannungsrichtlinien beachten müssen.
Das bedeutet die Nachschulung der betroffenen Mitarbeiter. D.h. es müssen auch für nicht elektrische Arbeiten an E-Fahrzeugen qualifizierte Personen eingesetzt werden, denn es könnte ja sein, dass diese aus Versehen mit Hochvoltanlagen in Berührung kommen können.
Im Anhang habe ich ein paar Informationen darüber auf die Schnelle zusammengetragen.
 
Das Ganze kann unter
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/021-arbeiten-an-hochvoltsystemen-pkw/
nachgelesen werden.
 
Somit ist die Frage, ob ein „einfacher“ Automonteur die Bordbatterie eines E-Autos auswechseln darf beantwortet.
Frei nach Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber er muss eine Zusatzqualifikation für HV-Fahrzeugen haben.
 
Grüße aus den Stauden
Oliver Strahl

Anm.: zusätzlich hat uns Oliver noch diese Informationen zukommen lassen, die hier unter diesem Link abrufbar sind.

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/arbeitsschutz-kompakt/021-arbeiten-an-hochvoltsystemen-pkw/http://www.I-FEU.de/eigene%20Texte/Mitglieder/Info%20Qualifikation%20f%FCr%20Arbeiten%20an%20E-Autos.pdfshapeimage_2_link_0shapeimage_2_link_1
Donnerstag, 11. April 2019
kann es sein, daß das Auswechseln eines Lämpchens oder neue Bremsbeläge nur die meist teurere Fachwerkstatt vornehmen darf?
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